Typprüfung für Abscheider

Max­i­male Betrieb­ssicher­heit und ver­lässlich­er Umweltschutz ste­hen für unsere Kun­den an erster Stelle: Als Koop­er­a­tionspart­ner der Gütege­mein­schaft Entwässerung­stech­nik (GET) set­zen WIR FÜCHSE auf höch­ste Qual­itäts­stan­dards bei unseren Abschei­der­an­la­gen. Mit der aktuellen GET Kom­pakt-Info 132 beleuchtet die Gütege­mein­schaft ein entschei­den­des The­ma der Branche: Warum die unab­hängige Typ­prü­fung trotz CE-Kennze­ich­nung für die Qual­itätssicherung unverzicht­bar ist.

Qualität durch unabhängige Prüfung

Seit der europäis­chen Har­mon­isierung erfol­gt die Mark­tzu­las­sung von Abschei­der­an­la­gen über die CE-Kennze­ich­nung. Da diese jedoch auf Eige­nangaben der Her­steller basiert, gewin­nt die unab­hängige Typ­prü­fung mas­siv an Bedeu­tung. Im aktuellen Inter­view der GET erläutert Elmar Christ (TÜV Rhein­land LGA Prod­ucts GmbH), dass erst eine bestandene Typ­prü­fung objek­tiv belegt, dass eine Anlage die hohen Anforderun­gen der Nor­men DIN EN 858–1 (Leicht­flüs­sigkeit­en) und DIN EN 1825–1 (Fette) wirk­lich erfüllt.

Für unsere Kun­den bedeutet das: Pla­nungssicher­heit und die Gewis­sheit, dass FUCHS-Lösun­gen nicht nur auf dem Papi­er, son­dern auch in der hydraulis­chen Prax­is hal­ten, was sie ver­sprechen.

Wirksamkeit schwarz auf weiß

Im Rah­men der Typ­prü­fung wird die hydraulis­che Leis­tungs­fähigkeit unter Realbe­din­gun­gen getestet. So wird beispiel­sweise bei Leicht­flüs­sigkeitsab­schei­dern die Abschei­deleis­tung mit­tels Infrarot­spek­troskopie exakt gemessen. Nur wenn die stren­gen Gren­zw­erte – etwa max­i­mal 5 mg Restöl pro Liter bei Klasse I Anla­gen – sich­er einge­hal­ten wer­den, gilt die Prü­fung als bestanden.

Bei FUCHS wis­sen wir: Diese Trans­parenz schafft Ver­trauen bei Plan­ern, Behör­den und Betreibern. Unsere Abschei­de­tech­nik ist darauf aus­gelegt, diese hohen Stan­dards dauer­haft zu erfüllen, um unsere Gewäss­er nach­haltig zu schützen.

Max­i­male Betrieb­ssicher­heit und ver­lässlich­er Umweltschutz ste­hen für unsere Kun­den an erster Stelle: Als Koop­er­a­tionspart­ner der Gütege­mein­schaft Entwässerung­stech­nik (GET) set­zen WIR FÜCHSE auf höch­ste Qual­itäts­stan­dards bei unseren Abschei­der­an­la­gen. Mit der aktuellen GET Kom­pakt-Info 132 beleuchtet die Gütege­mein­schaft ein entschei­den­des The­ma der Branche: Warum die unab­hängige Typ­prü­fung trotz CE-Kennze­ich­nung für die Qual­itätssicherung unverzicht­bar ist.

Qualität durch unabhängige Prüfung

Seit der europäis­chen Har­mon­isierung erfol­gt die Mark­tzu­las­sung von Abschei­der­an­la­gen über die CE-Kennze­ich­nung. Da diese jedoch auf Eige­nangaben der Her­steller basiert, gewin­nt die unab­hängige Typ­prü­fung mas­siv an Bedeu­tung. Im aktuellen Inter­view der GET erläutert Elmar Christ (TÜV Rhein­land LGA Prod­ucts GmbH), dass erst eine bestandene Typ­prü­fung objek­tiv belegt, dass eine Anlage die hohen Anforderun­gen der Nor­men DIN EN 858–1 (Leicht­flüs­sigkeit­en) und DIN EN 1825–1 (Fette) wirk­lich erfüllt.

Für unsere Kun­den bedeutet das: Pla­nungssicher­heit und die Gewis­sheit, dass FUCHS-Lösun­gen nicht nur auf dem Papi­er, son­dern auch in der hydraulis­chen Prax­is hal­ten, was sie ver­sprechen.

Wirksamkeit schwarz auf weiß

Im Rah­men der Typ­prü­fung wird die hydraulis­che Leis­tungs­fähigkeit unter Realbe­din­gun­gen getestet. So wird beispiel­sweise bei Leicht­flüs­sigkeitsab­schei­dern die Abschei­deleis­tung mit­tels Infrarot­spek­troskopie exakt gemessen. Nur wenn die stren­gen Gren­zw­erte – etwa max­i­mal 5 mg Restöl pro Liter bei Klasse I Anla­gen – sich­er einge­hal­ten wer­den, gilt die Prü­fung als bestanden.

Bei FUCHS wis­sen wir: Diese Trans­parenz schafft Ver­trauen bei Plan­ern, Behör­den und Betreibern. Unsere Abschei­de­tech­nik ist darauf aus­gelegt, diese hohen Stan­dards dauer­haft zu erfüllen, um unsere Gewäss­er nach­haltig zu schützen.