FUCHS UmweltService GmbH
Wegscheid 1a
92334 Berching
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Generalinspektion von Abscheideranlagen
Die Normen DIN 1999-100 und DIN EN 858 schreiben vor, dass Leichtflüssigkeitsabscheider wie Ölabscheider oder Benzinabscheider nach dem Einbau zur Inbetriebnahme und wiederkehrend nach maximal fünf Jahren einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen sind.
Abscheider für fett- und ölhaltiges Abwasser müssen ebenso alle 5 Jahre einer Generalinspektion nach DIN 4040-100 bzw. DIN EN 1825-2 unterzogen werden. Die Prüfung von Dichtigkeit und Funktion der Anlage ist von einem zugelassenen Fachkundigen – von einem zertififzierten Fuchs Mitarbeiter im Rahmen unseres Abscheiderservices – auszuführen.
Die Qualifikation unserer Mitarbeiter, unserer Produkte und Serviceleistungen sind für uns von zentraler Bedeutung.
Mit der Wartung und Betreuung von mehr als 3.000 Anlagen jährlich sind wir einer der größten Wartungsanbieter für Abscheideranlagen sowie für den Pumpen- und Anlagenbau. Wir verfügen über ein flächendeckendes Netzwerk und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Generalinspektion Ihrer Abscheideranlage.