FUCHS UmweltService GmbH
Wegscheid 1a
92334 Berching
Tel.: +49 4224 14059-90
E-Mail: umweltservice@fuchs-beton.de
Die Normen DIN 1999-100 / DIN EN 858 definieren es für Leichtflüssigkeitsabscheider wie Ölabscheider oder Benzinabscheider, die Normen DIN 4040-100 / DIN EN 1825 geben es für Fettabscheider vor: es sind regelmäßige Kontrollen in Form von Eigenkontrollen und halbjährliche Wartungen der Abscheideranlagen durch qualifizierte Sachkundige durchzufühen.
Die erforderliche Qualifikation für die monatlichen Eigenkontrolle von Abscheideranlagen vermitteln wir Ihnen gerne in einem Sachkundelehrgang. Da ein Dokumentationsnachweis verpflichtend ist und von der örtlichen Behörde eingefordert wird, lernen wir Ihnen, wie Sie selbstständig den fortlaufenden Betrieb Ihrer Anlage prüfen und festhalten.
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist mindestens alle sechs Monate eine Wartung durch einen externen Sachkundigen, einem Fuchs Servicetechniker, durchzuführen.
Profitieren Sie von der Betriebssicherheit Ihrer Anlage sowie einem kompetenten Ansprechpartner. Für den Reparaturfall hat unser Servicetechniker ein umfangreiches Ersatzteilprogramm mit dabei. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsintervalle für Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider werden automatisch eingehalten.
Die Vorteile eines Wartungsvertrags:
Die Qualifikation unserer Mitarbeiter, unserer Produkte und Serviceleistungen sind für uns von zentraler Bedeutung.
Mit der Wartung und Betreuung von mehr als 3.000 Anlagen jährlich sind wir einer der größten Wartungsanbieter für Abscheideranlagen sowie für den Pumpen- und Anlagenbau. Wir verfügen über ein flächendeckendes Netzwerk und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Wartung Ihrer Anlage.